Bilanz meiner Arbeit

04/24 – Antrag Festplatz Grünhufe sichern

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den
zentralen Veranstaltungsplatz im Stadtteil Grünhufe in einem sicheren und ansehnlichen
Zustand zu versetzen.
Sollten die Maßnahmen nicht durch den laufenden Haushalt gedeckt sein, so ist die
Maßnahme in den kommenden Haushalt einzustellen.

Begründung:
Aktuell befindet sich der Platz in einem sehr unschönen und z.T. gefährlichen Zustand. Auf
dem Platz finden jedes Jahr verschiedene Veranstaltungen statt, außerdem ist er ein
beliebter Treffpunkt für Anwohner. Aktuell ist die Verkehrssicherheit gefährdet durch
hervorstehende Pflasterplatten oder abgesackte Borde, siehe Fotos.

Herr Miseler begründet den Antrag und den eingereichten Ergänzungsantrag. Er verliest den
Erweiterungsantrag.
„Der Beschlussvorschlag des Antrages AN 0047/2024 wird nach dem ersten Absatz wie folgt
ergänzt:
Weiterhin wird der Oberbürgermeister beauftragt, einen Plan zu entwerfen, was zukünftig mit
dem Festplatz (Promenade) geschehen soll. Bei der Planung sollen die lokalen Akteure,
Stadtteilkoordination, ansässige Träger und Anwohner eingebunden werden. Das Ergebnis
ist dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorzustellen.“
Für die Fraktion CDU/FDP teilt Herr Dr. Zabel mit, dass dem Ursprungsantrag AN
0047/2024 zugestimmt werden kann. Die Erweiterung des Antrags wird jedoch abgelehnt.
Herr Paul stellt die Erweiterung zur Abstimmung:

Abstimmung: Mehrheitlich abgelehnt
Nachfolgend lässt der Präsident über den Antrag AN 0047/2024 abstimmen:
Abstimmung: Einstimmig beschlossen

04/24 – Antrag Beleuchtung des Jugendplatzes im Stadtteil Tribseer

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den
Jugendplatz im Stadtteil Tribseer in den Abendstunden zu beleuchten.
Sollte die Maßnahme nicht aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden können, so sind die
Kosten in den kommenden Haushalt einzustellen.
Weiterhin soll geprüft werden, ob es ähnliche Umstände in anderen Stadtteilen gibt.
Das Ergebnis ist in den entsprechenden Fachausschüssen vorzustellen.

Begründung:
Im Stadtteil Tibseer gibt es ein Jugendplatz, an dem sich die Jugendlichen regemäßig
treffen. In den Sommermonaten wird die natürliche Beleuchtung ausreichend sein, aber an
den Frühjahrs- und Herbstabenden ist es schon sehr früh dunkel. Damit ist der Treffpunkt
dann nicht mehr so attraktiv für die Jugendlichen. Außerdem würde durch die Beleuchtung
vermutlich dem Vandalismus vorgebeugt.

Herr Miseler erläutert den Antrag und bittet, diesen zu unterstützen.
Herr Bauschke erklärt für die Fraktion CDU/FDP die Zustimmung zum Antrag.
Herr Paul stellt den Antrag AN 0046/2024 zur Abstimmung:

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

04/24 – Anfrage Parkplatzsituation in Knieper04/24 – Anfrage

  1. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung zum Verhältnis von Einwohnern zu verfügbaren
    Parkplätzen in den Stadtteilen Knieper?
  2. Wie viele Einwohner pro Stadtteil sind derzeit gemeldet und wie viele Parkplätze (ggf.
    Schätzung) stehen in dem dazugehörigen Stadtteil zur Verfügung?
  3. Gab es in der Vergangenheit bereits Anfragen oder Anregungen von Anwohnern
    bezogen auf die Parkplatzsituation oder hatten Einsatzfahrzeuge z.B. der Feuerwehr in
    den Abendstunden Probleme mit parkenden Fahrzeugen?

Begründung:
In den Stadtteilen Knieper wohnen knapp 25.000 Einwohner. Die Wohnblöcke und ihr
Umfeld wurden vor vielen Jahrzehnten geplant und gebaut. Damals gab es weit weniger
Fahrzeuge als heute.
In den Abendstunden sind die Anwohner gezwungen z.T. in Kurven zu parken oder stehen
halb auf den Zufahrtstraßen

Herr Bogusch beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1.:
Das Verhältnis von Einwohnern und verfügbaren Pkw-Stellplätzen kann durch die
Verwaltung nicht objektiv bewertet werden, dazu wären alle Stellplatzmöglichkeiten, auch auf
privaten Grundstücken, relevant. Sinnvoll ist auch nicht die Beurteilung eines Verhältnisses
von Einwohnern zu Pkw-Stellplätzen, sondern eher das Verhältnis von Pkw-Bestand /
Haushalt und Anzahl Pkw-Stellplätze.
Das Verhältnis Pkw-Bestand / Haushalt wurde für Stralsund allgemein in der Erhebung SrV
(System repräsentativer Verkehrserhebung) 2018 ermittelt und mit 0,9 Privat- bzw. DienstPkw pro Haushalt angegeben. Diesem Verhältnis könnte die Anzahl von
Stellplatzmöglichkeiten gegenübergestellt werden.
Subjektiv bewertet ist der Pkw-Stellplatzbestand für die Bewohner in Knieper insgesamt
ausreichend, wobei das Verhältnis von Nachfrage und Verfügbarkeit von
Stellplatzmöglichkeiten bezogen auf die einzelnen Straßenzüge und die Bebauungsdichte in
den Quartieren voneinander abweicht.
zu 2.:
Im Stadtgebiet Knieper sind nach Stand im Einwohnermelderegister zum 31.12.2023
insgesamt 24.607 Einwohner gemeldet, davon in der Knieper Vorstadt 5.876, in Knieper
Nord 6.755 und in Knieper West 11.976.
Wie zur ersten Frage bereits geantwortet, kann kurzfristig keine Angabe, auch nicht
geschätzt, zu den Pkw-Stellplatzmöglichkeiten getroffen werden. Die Stellplätze sind nicht
einzeln digitalisiert. Eine Abschätzung auf Grundlage der Auswertung von Stadtkarten oder
Luftbildern könnte zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
zu 3.:
Der Verwaltung sind keine Probleme in den Abendstunden für Einsatzfahrzeuge, z. B. der
Feuerwehr, bekannt. Würde es Probleme geben, wären diese durch die Feuerwehr zu
melden, so dass durch den Baulastträger und die Verkehrsbehörde entsprechend
notwendige Maßnahmen zur Sicherung von Rettungswegen getroffen werden können.

03/24 – Anfrage zu Portal für Hallenbelegung

1. Wie wird das Portal von den Vereinen und anderen Nutzern angenommen, gibt es bereits Statistische Zahlen, wenn ja welche?
2. Gibt es trotzdem noch einen anderen Weg Hallenzeiten zu reservieren? Wenn ja welchen?
3. Sieht die Verwaltung noch Optimierungspotential für das Portal? Wenn ja welchen?

Begründung:
Das Portal ist nun etwas mehr als ein Jahr aktiv, wir möchten gern wissen, wie es angenommen  wird und ob es noch Probleme gibt.

Die schriftliche Beantwortung erfolgt durch Frau Dr. Gelinek wie folgt:
zu 1.: Die Implementierung des Internetportals zur Belegung der Sporthallen der Stadt war ein
Erfolg. Die statistische Erfassung der Aufrufe seit Start des Portals im Januar 2023 ergibt
folgendes Ergebnis:

Jahr Aufrufe Ø / Monat
2023 2101175
2024 (Stand 06.03.2024)549 253
Gesamt 2650 220

zu 2.: Frau Dr. Gelinek erinnert daran, wie bereits bei Vorstellung des neuen Portals, dass
grundsätzlich keine Belegungszeiten in den Sporthallen über das Portal gebucht werden
können. Das Portal dient lediglich zur Darstellung freier Termine der Hallen und ermöglicht
eine Beantragung, diese zu buchen. Die Zielstellung war, möglichen Nutzerinnen und
Nutzern unkompliziert und aktuell eine Übersicht für freie Termine anzubieten, aber weiterhin
die Hoheit über die Terminvergabe zu behalten, um so einem Windhundeffekt vorzubeugen
und möglichst fair allen Bedarfen gerecht zu werden.
Die Beantragung kann trotz Portals grundsätzlich weiterhin auf anderem Wege erfolgen.
Eine Hallenzeit kann zum Beispiel auch über den direkten Kontakt (E-Mail:
sport@stralsund.de; stschulz@stralsund.de, Telefon; 03831 252779 oder schriftlich) im
Sachgebiet Sport gebucht werden. Die am häufigsten genutzte Variante ist die Beantragung
per E-Mail
.
zu 3.: Optimierungsbedarf wird in der Darstellung des Belegungsplanes gesehen. Hier soll z.B.
eine Auswahlmöglichkeit zwischen Wochen- oder Monatsansicht geschaffen werden. Weiter
ist die Qualität der Darstellung auf mobilen Endgeräten teilweise nicht sehr gut und auf dem
Wege nur bedingt informativ. Hierzu erfolgt bereits ein fachlicher Austausch mit dem
Anbieter. Frau Dr. Gelinek hofft auf eine zeitnahe Lösung.

03/24 – Antrag Angebote sichtbarere machen

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren übersichtlich und aktuell auf der Webseite der Hansestadt darzustellen. Hierbei sollen insbesondere die Angebote der Stadtteilkoordinatoren, der Jugend- und Sozialarbeit, aber auch Angebote der Vereine und Trägern zusammengetragen werden.
Weiterhin soll die Übersicht zu Spielplätzen im Stadtgebiet überarbeitet und übersichtlich dargestellt werden.

Begründung: Die Hansestadt hält sehr viele freiwillige Leistungen vor. Allein im Haushalt 2024 werden 14,7 Mil. € allein für freiwillige Leistungen aufgebracht. Doch für die Einwohner ist es noch immer schwer, einen Überblick über die Leistungen zu erhalten. Beispiel1: eine Familie mit Kindern möchte nicht immer zum gleichen Spielplatz gehen, die Übersichtskarte im städtischen GIS (Grafisches Informations System) bedarf einer dringenden Aktualisierung und ist auch nicht mit einem mobilen Endgerät bedienbar. Beispiel2: Kinder und Jugendliche wollen sich sportlich oder anderweitig betätigen, kennen die Angebote in Ihrem Stadtteil aber nicht. Beispiel3: Senioren treffen sich regelmäßig, es gibt Veranstaltungen doch noch immer wissen davon nur die wenigsten. So kann man viele Beispiele nennen. Wir müssen mehr zeigen, was wir als Hansestadt vorhalten für unsere Bürgerinnen und Bürger. Dies steigert auch das Ansehen nach außen und zieht neue Stralsunderinnen und Stralsunder an.

Herr Miseler begründet den Antrag ausführlich und wirbt um Unterstützung. Er erinnert an
die hohen Ausgaben der Hansestadt Stralsund für freiwillige Leistungen und die vielfältigen
Angebote. Die Jugendlichen hätten auf dem Jugendgipfel jedoch mitgeteilt, dass vielfach
Unwissenheit über diese Angebote herrsche. Eine übersichtliche aktuelle Darstellung auf der
Homepage könne dazu beitragen, die Angebote besser bekannt zu machen, so dass sie
auch häufiger genutzt werden.
Herr Miseler stellt fest, dass die angebotene GIS-Übersicht auf der Homepage zu den
Spielplätzen schwer aufzufinden sei. Darüber hinaus bedürfe es einer Aktualisierung.
Frau Kümpers verweist auf den Veranstaltungskalender auf der Homepage der Hansestadt
Stralsund, der eine gute Übersicht liefere. Die GIS-Übersicht zu den Spielplätzen beurteilt sie
positiv. Außerdem gebe es im Rahmen des Spielplatzkonzeptes konkrete Beschreibungen
zu den einzelnen Spielplätzen.
Herr Miseler konkretisiert, dass die Angebote der einzelnen Akteure sichtbar gemacht
werden sollen. Die vorhandene Übersicht zu den Spielplätzen müsse aus seiner Sicht
aktualisiert werden.
Der Präsident stellt fest, dass kein weiterer Redebedarf besteht und lässt über den Antrag
AN 0017/2024 abstimmen
Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

12/23 – Anfrage E-Scooter im Stadtgebiet

  1. Wie viele Anbieter sind heute noch in Stralsund tätig und viele E-Scooter befinden
    sich insgesamt im Stadtgebiet?
  2. Welche Bilanz zieht die Verwaltung aus den zwei Jahren, wo sieht die Verwaltung
    noch Verbesserungspotenzial?
  3. Nach welchen Maßgaben werden Radwege mit dem Zusatzschild P-2810
    versehen und wo ist dies bereits geschehen?

Herr Bogusch antwortet wie folgt:
zu 1.:
Gegenwärtig gibt es in Stralsund unter den Namen „Moin“ nur noch einen einzigen Anbieter
für den Verleih von E-Scootern, der bis zu 100 E-Scooter im Stadtgebiet einsetzt.
zu 2.:
Der E-Scooter-Verleih führt zu einer stärkeren Nutzung von E-Scootern im Stadtgebiet.
Dabei ist festzustellen, dass wie auch beim Radverkehr teilweise mit den E-Scootern
ordnungswidrig die Gehwege befahren werden und beim Abstellen der E-Scooter auch
Gehwege zugestellt werden. Mit dem Anbieter wurden klare Regelungen zum Betrieb und
Abstellen von E-Scootern und somit auch zum Umsetzen falsch abgestellter E-Scooter
vereinbart. Nach Erfahrung der Verwaltung werden die E-Scooter nach Meldung auch

kurzfristig vom Anbieter umgestellt. Eine besondere Unfallhäufung mit E-Scootern konnte
bislang nicht festgestellt werden. Da in Stralsund zurzeit nur ein Anbieter tätig ist, sind die Beeinträchtigungen durch die E-Scooter auf einem deutlich niedrigeren Niveau, als es beispielsweise in den Großstädten der Fall ist.
zu 3.:
Eine Freigabe von Radwegen für E-Scooter ist nicht erforderlich, baulich angelegte Radwege
dürfen auch ohne Zusatzzeichen von E-Scootern benutzt werden. Das Zusatzzeichen
„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ dient stattdessen dafür, dass Gehwege von E-Scootern
befahren werden dürfen und entspricht dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ für Fahrräder.
Gehwege, die nur mit den Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ beschildert sind, dürfen nicht von
E-Scootern befahren werden.
Die Freigabe von Gehwegen für E-Scooter durch das Zusatzzeichen

„Elektrokleinstfahrzeuge frei“ erfolgte bislang nur als Einzelfallprüfung auf Antrag. Bislang
wurden in der Greifswalder Chaussee Gehwege zur Nutzung durch Elektrokleinstfahrzeuge
freigegeben. Die Freigabe des Gehweges im Knieperwall sowie in der Barther Straße
zwischen Carl-Heydemann-Ring und Grünhufer Bogen befinden sich in Vorbereitung
.

11/23 – Anfrage zu Tätigkeiten der Städtischen Wohnungsgesellschaft

Diese Anfrage wurde vom Präsidium in den nichtöffentlichen Teil der Sitzung geschoben, so das ich hier leider nicht davon berichten darf.

10/23 – Anfrage zu Parkgebühren und Parkplätze im Stadtgebiet

  1. Wie viele bewirtschaftete Parkplätze gab es in den Zonen A, B und C in den Jahren
    2019-2023(bitte nach Jahren aufstellen), wie viele wird es voraussichtlich in 2024 nach
    der aktuell diskutierten Neuordnung geben?
  2. Wie hoch waren die Einnahmen durch Parkplatzgebühren von bewirtschafteten
    Parkplätzen in den Zonen A, B und C in den Jahren 2019-2023?
  3. Nach der neuen Gebührenordnung soll die Bewirtschaftung auf alle Wochentage
    ausgedehnt werden. Mit welcher Mindereinnahme rechnet die Verwaltung, wenn der
    Sonntag von der Gebührenpflicht ausgenommen wird?

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:
zu 1.:
wie in der Abbildung dargestellt, hat sich die Anzahl der bewirtschafteten Parkplätze wie folgt
entwickelt:

Der Anstieg der bewirtschafteten Stellplätze im Jahr 2021 in der Zone C entstand durch den
Beginn der Parkraumbewirtschaftung in einem Abschnitt der Gerhart-Hauptmann-Straße.
Der Rückgang der Stellplätze im Jahr 2023 beruht auf den Wegfall der Parkplätze auf der
Freifläche Am Fischmarkt in der Zone A und in der Zone B auf den Wegfall von PkwParkplätzen in der Bahnhofstraße aufgrund der Verlagerung der Fern- und
Regionalbushaltestellen.
Für das Jahr 2024 ist die Bewirtschaftung von zunächst 573 Stellplätzen geplant. Hierbei ist
bereits eingerechnet der Entfall der Parkplätze auf dem Neuen Markt und der übrigen
bewirtschafteten Parkplätze in der Zone A. Neue bewirtschaftete Parkplätze entstehen u. a.
auf der Schützenbastion, in der Bahnhofstraße, Karl-Marx-Straße und im Frankendamm.
Bezogen auf die geplante Neuordnung der Parkzonen entfallen von den 573 Stellplätzen 444
Stellplätze auf die neue Zone A und 129 Stellplätze auf die neue Zone B.

zu 2.:

Man kann erkennen, dass die Einnahmen während des Corona-Zeitraums gegenüber 2019
zurückgegangen sind und sich im letzten Jahr wieder stabilisieren konnten. In diesem Jahr
liegen die Einnahmen auf einem ähnlichen Niveau wie im Jahr 2022, wobei im September
die Einnahmen etwas stärker unterhalb der Einnahmen vom September 2022 lagen. Dies
könnte unter Umständen auch aus der Freigabe der bewirtschafteten Parkplätze für
Bewohner resultieren.
zu 3.:
Die Verwaltung rechnet damit, dass die aus der Änderung der Parkgebührenordnung
veranschlagten Mehreinnahmen von 350 TEUR sich um 100 TEUR reduzieren werden,
sollte der Sonntag aus der Parkraumbewirtschaftung entfallen.
Herr Miseler dankt für die Ausführungen und erkundigt sich nach den Plänen für die
Schützenbastion.
Herr Dr. Raith führt aus, dass ca. 144 Stellplätze an der Schützenbastion geschaffen
werden. Ein Parkhaus an dieser Stelle sei nicht finanzierbar.

07/23 – Anfrage zur Kaufhalle für Dich

1. Wie ist der aktuelle bauliche und planerische Stand der Neubebauung der ehemaligen Kaufhalle „Für Dich“?
2. Wann ist mit der Fertigstellung des Neubaus zu rechnen?
3. Erwartet die Verwaltung weitere Komplikationen, die die Fertigstellung verzögern oder gar verhindern könnten?

Begründung: Seit November 2019 gibt es regelmäßig Anfragen zu dIesem Thema in der Bürgerschaft, da sich die bauliche Neuerung aus verschiedenen Gründen hinzieht. Es ist wichtig für das Stadtbild, dass etwas Neues an diesem Standort entsteht.

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen im Zusammenhang wie folgt:
Über die bereits in der Antwort auf die Kleine Anfrage kAF 0129/2022 in der
Bürgerschaftssitzung am 17.11.2022 gegebene Antwort können keine neuen Erkenntnisse
vorgetragen werden (TOP Ö 7.5). Eine zeitnahe Umsetzung des Bauvorhabens ist nach
Einschätzung des Leiters des Amtes für Planung und Bau nicht zu erwarten.
Zur besseren Einordnung führt Herr Dr. Raith allgemein zur Situation im Wohnungsbau kurz
an: Aktuelle Ausschreibungen im konventionell errichteten Geschosswohnungsbau ergeben
auch in Stralsund Kosten von rund 4.000,-/qm Wohnfläche. Bei einer zu erwartenden
Bruttoanfangsrendite von 5% müssten also jährlich überschlägig mindestens 200,-€/qm
Wohnfläche erlöst werden, was eine Miete von knapp 17,-€/qm kalt ergibt. Eine solcher
Mietpreis ist in Stralsund nicht marktkonform.
Herr Miseler findet es verständlich, dass aufgrund der aktuellen Preisentwicklung nicht
gebaut werde. Jedoch wurde in einer vorherigen Antwort mitgeteilt, dass sich der Abriss
aufgrund der Ansiedelung bestimmter Tiere verzögere. Nach Ansicht von Herrn Miseler
könne der Abriss erfolgen bevor sich weitere Tierarten ansiedeln.
Herr Dr. Raith teilt mit, dass bei nicht vorhandenem Bauinteresse wohl auch kein Abriss
erfolgen werde. Nach seiner Kenntnis versuchen die Vorhabenträger aktuell, das Vorhaben
zu veräußern.
Herr Dr.-Ing. Badrow ergänzt einordnend, dass es einen Investor gab. Ein Abriss konnte aus
Umweltgründen nicht vollzogen werden. Im Zuge der Verzögerungsphase haben sich die
Zinsentwicklung und die Rahmenbedingungen in der Baubranche geändert. Persönlich
bedauert der Oberbürgermeister die eingetretene Situation. Die Verwaltung arbeitet aktiv
daran, einen geeigneten Investor zu finden. Aufgrund der aktuellen Marktlage wird dies
jedoch nicht einfach.

06/23 – Antrag Akademie „Jugend entscheidet“ —> ohne Begründung abgelehnt

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, sich spätestens bis zum 15.Juli 2023 für die Akademie „Jugend entscheidet“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung zu bewerben.

Meine Rede dazu:
Sehr geehrter Herr Präsident, OB
Wertes Präsidium, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste,

wir alle wissen, der Jugend gehört die Zukunft. Doch was können wir tun, damit die Jugend diese Zukunft mitgestalten kann?

Mir ist durchaus bewusst, dass es nicht zentrale Aufgabe einer Verwaltung oder eines Oberbürgermeisters ist die Jugend für Mitbestimmung zu begeistern. Sicher stehen hier Familie und Schule im Vordergrund. Doch Mitbestimmung hat auch etwas mit Verbundenheit zu tun. Wenn Jugendliche sich in Ihrer Stadt mitgenommen, respektiert und wohlfühlen. Dann ist der Wunsch nach der Schule die Region zu verlassen weit geringer. In der aktuellen Zeit wo alle Regionen Fachkräfte oder Azubis brauchen, hat auch eine Verwaltung, eine Gemeinde einen gewissen Grad an Einflussnahme, wie die Jugend in Entscheidungsprozessen mitgenommen werden kann.

Wir wissen um einzelne Projekte in unserer Stadt, wo Jugendliche bereits beteiligt wurden, wie z.B. bei den Containern, oder bei errichten verschiedener Plätze.

Dieses Projekt der gemeinnützigen Hertie Stiftung unterstützt an diesem Punkt noch mal die Bemühungen und zeigt noch mal andere, bisher nicht berücksichtigte Wege auf um die Jungend mehr für die Einbindung zu begeistern.

Die Voraussetzungen für die Bewerbung erfüllt Stralsund. Kosten entstehen nicht bzw. werden erstattet. Was sollte uns also daran hintern über den Tellerrand zu schauen und dazu zu lernen?

Ich fordere Sie auf, stimmen Sie dem Antrag zu und geben Sie unserer Stadt und ihren Jugendlichen weitere Möglichkeiten der Mitbestimmung!“

06/23 – Anfrage zum Löschwasserkonzept für das Stadtgebiet

  1. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Situation der Löschwasserversorgung im
    Stadtgebiet?
  2. War beim Feuerwehreinsatz am 04.05.23 in Knieper West zu jederzeit die
    Löschwasserversorgung ausreichend sichergestellt?
  3. Gibt es für das gesamte Stadtgebiet ein Löschwasserkonzept? Wenn ja, wann wurde
    dieses zuletzt überarbeitet? Wenn nein, warum nicht?

Herr Tanschus beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:
zu 1. und 3.:
Es besteht ein Löschwasservertrag zwischen der Hansestadt Stralsund und der REWA, um
die Löschwasserversorgung im Stadtgebiet sicherzustellen. Zur angemessenen
Löschwasserversorgung wurden differenzierte Löschwasserbedarfe in Abhängigkeit der
örtlichen Bebauungsarten definiert. Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Gebiete der
Hansestadt Stralsund erfolgt die Bereitstellung des Löschwassers somit über das
Wasserverteilungssystem der Trinkwasserversorgung mittels der eingebauten Hydranten als
abhängige Löschwasserversorgung.
Die Hydranten werden durch die REWA vertragsgemäß in vorgegebenen Intervallen geprüft
und gewartet. Dabei wird auch die maximal mögliche Entnahmemenge dokumentiert.
Das zusammenhängende Stadtgebiet ist damit auch nach Aussage des aktuellen
Brandschutzbedarfsplanes jeweils gut versorgt. Es sind in Einzelfällen jedoch lange
Wegstrecken zwischen Hydranten und der Einsatzstelle zu berücksichtigen. Dies wird durch
vorgehaltene Fahrzeugtechnik kompensiert. Die Löschwasserversorgung wird laufend
zwischen der REWA und der Feuerwehr abgestimmt und im Rahmen von Stellungnahmen
zu Bebauungsplänen oder Neubauvorhaben wird jeweils der Löschwasserbedarf seitens der
Feuerwehr geprüft bzw. definiert.
zu 2.:
In unmittelbarer Nähe zum Brandobjekt befinden sich ausreichend Hydranten, sodass es zu
keinem Zeitpunkt zu einer Minderversorgung mit Löschwasser kam.
Herr Miseler erklärt den Hintergrund der Anfrage. So sei es beim Brand am 04.05.2023 zu
weiträumigen Absperrungen zur Löschwasserversorgung gekommen.
Herr Tanschus führt aus, dass die durch die Polizei vorgenommenen Absperrungen im
Zusammenhang mit der Rauchgasentwicklung standen.

05/23 – Anfrage zu einem Grundstück beim Kieler Ring

  1. Befindet sich das Grundstück zwischen Anklamer Str. und Kieler – Ring im Eigentum der
    Hansestadt Stralsund?
  2. Was ist auf dem Gelände geplant?
  3. Warum ist es seit Jahren ungenutzt?

Herr Bogusch beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1.:
Bei dem Grundstück zwischen Anklamer Str. und Kieler Ring handelt es sich um ein
Privatgrundstück.
zu 2. und 3.:
Zu den Plänen der Eigentümer liegen der Stadt keine Informationen vor. Ursprünglich war
eine Wohnbebauung vorgesehen, der hierzu aufgestellte Vorhaben- und Erschließungsplan
Nr. 5 ist jedoch unwirksam und kann nicht mehr angewandt werden. Es handelt sich damit
um einen sogenannten Außenbereich im Innenbereich, für eine Bebauung ist die Aufstellung
eines Bebauungsplans erforderlich.
Da der planerische Fokus hinsichtlich der Wohnflächenentwicklung derzeit auf der
Entwicklung stadteigener Grundstücke, stadtnaher Innenentwicklungsflächen sowie – dem größeren Komplex Andershof liegt, wird durch die Verwaltung die Aufstellung eines Bebauungsplans für dieses Grundstück derzeit nicht empfohlen.

03/23 – Antrag Webcam auf dem Werftgelände —> ohne Begründung abgelehnt

Beschlussvorschlag:
Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auf dem
Werftgelände eine Webcam für einen Livestream ins Internet zu installieren. Dabei sollen
insbesondere die rechtlichen, technischen und finanziellen Belange geprüft werden, aber
ebenso Marketingaspekte, die mit einer solchen Webcam einhergehen würden. Das
Ergebnis soll dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft vorgestellt werden.
Begründung:
Dass wieder Leben in das Werftgelände eingezogen ist, freut alle Stralsunder und
Stralsunderinnen. Aus den regionalen Medien kann man ab und an auch mal ein Foto von
Schiffen sehen, die aktuell repariert werden. Diese imposanten Bilder kann die Hansestadt
durch eine Webcam besser vermarkten. Hier kann auch die Möglichkeit des Zeitraffers für
bestimmte Videos berücksichtigt werden.

01/23 – Anfrage zu einem Grundstück beim Bahnhof Grünhufe

  1. Ist das Grundstück aus Anlage 1 im Besitz der Hansestadt Stralsund; wenn ja, was plant
    die Verwaltung damit?
  2. Warum wird die Zuwegung zum Bahnhof Grünhufe bei dieser Fläche so unregelmäßig gepflegt?

Herr Dr. Raith beantwortet die Fragen wie folgt:
zu 1.:
Die auf dem Foto dargestellte Fläche befindet sich im Eigentum der Hansestadt Stralsund.
Sie wird derzeit durch das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste als extensive Wiese gepflegt,
d.h. die Wiese wird nur 2x im Jahr gemäht. Die Fläche ist erschlossen und für eine
innerstädtische Verdichtung mit Wohnungsbau geeignet. Es können 4 Eigenheime
entstehen. Deshalb ist dieser Bereich auch für den Verkauf vorgesehen.

zu 2.:
Die Reinigung von Gehweg und Rinnstein hat jährlich im Frühjahr zu erfolgen. Jedoch liegt
hier aus dem Jahr 2022 ein Versäumnis vor; Herr Dr. Raith dankt daher für den Hinweis. Die
Reinigungsarbeiten wurden für die 14. KW in den Arbeitsplan aufgenommen.
Die Zuwegung zum Bahnhof Grünhufe befindet sich nicht im Eigentum der Hansestadt
Stralsund und wird deshalb auch nicht von ihr gepflegt.
Herr Miseler hat keine Nachfrage
.


01/23 – Anfrage zum Lindencenter

  1. Wie sieht der genau Zeitplan der Umbauarbeiten aus?
  2. Liegen die Bauarbeiten derzeit noch im Plan oder ist mit einer Verzögerung der Fertigstellung zu rechnen; und wenn ja, warum und wie lange?
  3. Wie wird die Parkplatzsituation am Center gelöst (in einer vergangenen Anfrage kAF 0006/2022 hieß es dazu, dass die Stellplatzanlage angepasst werden sollen)?

Herr Dr. Raith antwortet wie folgt:
Es wird auf die Auskünfte verwiesen, die bereits in der Bürgerschaft am 15.12.2022 zum
Lindencenter gegeben wurden. Weitere Informationen liegen nicht vor. Bei den derzeit ggf.
laufenden Arbeiten im OG handelt es sich um verfahrensfreie Renovierungsarbeiten. Für die
erforderlichen Stellplätze wurde in der ursprünglichen Baugenehmigung ein entsprechender
Stellplatznachweis geführt. Diese Stellplätze wurden errichtet. Herr Miseler geht auf den Gehweg am Lindencenter parallel zur Lindenallee ein.
Dahingehend sieht er aufgrund der Beschaffenheit Handlungsbedarf.
Herr Dr. Raith stimmt zu, dass eine verkehrssichere Situation auf dem Gehweg herrschen
müsse. Er wird den Hinweis an das zuständige Amt für stadtwirtschaftliche Dienste
weiterleiten.
Herr Miseler merkt an, dass im Gesamtergebnis auf der Rückseite des Lindencenters mit der
Errichtung des Penny-Marktes weniger Parkplätze vorhanden sind. Er erfragt, ob seitens der
Verwaltung Planungen zum Ausgleich der Parkflächen vorliegen.
Herr Dr. Raith führt aus, dass zwischen zwei Vorgängen zu unterscheiden ist. Zum einen der
verfahrensfreie Umbau im Lindencenter, zum anderen der Umbau des Penny-Marktes.
Dahingehend ist die Baugenehmigung vollzogen und der Stellplatznachweis geführt. Seitens
der Verwaltung gibt es keine weiteren Überlegungen.